Öffentliche Veranstaltungen sind solche Veranstaltungen, zu denen jede*r kommen kann. Schließlich wird auf eine solche Veranstaltung in Form von Plakaten, Anzeigen, Handzetteln u. ä. aufmerksam gemacht. Öffentliche Veranstaltungen in der Landjugend sollten der „Jugendförderung und -bildung“ dienen. Dies können Tanz- und Theaterveranstaltungen, Angebote für Kinder, Sportturniere, Jugenddisco, Erntedankfeste, Filmabende, Fastnachtsveranstaltungen, Sommerfeste, Altmaterialsammlungen und vieles mehr sein.
Bei der Organisation von Veranstaltungen solltet ihr Folgendes beachten:
- Anmeldepflicht, Eintrittsgeld, Vergnügungssteuer
- Umsatzsteuer
- Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeik
Regelungen zu Lärm, Schmutz und Abfall erfragt ihr bei der Gemeinde:
- Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes - Schankerlaubnis
Wollt ihr bei öffentlichen Veranstaltungen Getränke verkaufen, benötigt ihr eine Schankerlaubnis. Diese wird vom zuständigen Bürgermeisteramt (Ordnungsamt) erteilt. Das Amt muss auf die Einhaltung der Hygiene bei öffentlichen Veranstaltungen achten.
Für den Infektionsschutz seid ihr selbst verantwortlich: Wer bei Freizeiten oder Festen am Herd steht, muss über Hygiene und den Umgang mit Lebensmitteln Bescheid wissen. Das schreibt das Infektionsschutzgesetz vor. Die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes liegt bei den Verantwortlichen der Organisationen bzw. bei den Veranstaltern von Festen und Freizeiten. Das bedeutet, dass in der Regel kein Gesundheitsamt kommt und kontrolliert, sondern dass die Verantwortlichen für die Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zuständig sind.
Wenn es zu gesundheitlichen Problemen kommt, können die Verantwortlichen mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,-- Euro belegt werden. Deshalb müssen sich alle über die Regelungen des Infektionsschutzes informieren, die zum Küchenteam einer Freizeit oder eines Festes gehören. Aber auch andere Leiter*innen sollten über Lebensmittelinfektionen informiert sein. Die vorgeschriebene Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz erfolgt durch ein Merkblatt mit umfassenden Informationen über den sicheren Umgang mit Lebensmitteln.
Für ehrenamtlich tätige Personen bei Freizeiten, Vereinsfesten oder ähnlichen Veranstaltungen gilt durch eine Entscheidung des baden-württembergischen Sozialministers seit August 2005, dass diese Belehrung nicht zwingend beim Gesundheitsamt (gegen Gebühr) erfolgen muss, sondern von den diese Personen beschäftigenden Organisationen (z. B. den Jugendverbänden) selbst vorgenommen werden können. Im Hinblick auf die zivilrechtliche Haftung und die strafrechtliche Verantwortung soll auf diese Belehrung keinesfalls verzichtet werden.
Selbstverständlich kann weiterhin die Belehrungskompetenz der Gesundheitsämter in Anspruch genommen werden. Das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg hat die Gesundheitsämter gebeten, in diesen Belehrungsfällen von ehrenamtlichen Helfer*innen bei Verbänden und Vereinen auf die Erhebung einer Gebühr zu verzichten
Im Bedarfsfall könnt ihr euch an das Jugendbüro oder die KLJB Diözesanstelle wenden. Auf welche Dinge ihr achten müsst und worauf es ankommt erfahrt ihr im Merkblatt des Landesgesundheitsamtes „Vermeidung von Lebensmittel-Infektionen für Ehrenamtliche bei Vereinsfesten, Freizeiten und ähnlichen Veranstaltungen“. Ihr könnt es unter
https://kja-freiburg.de/html/infektionsschutz.html downloaden
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Immer mehr in den Blickpunkt rückt das ökologische Verhalten einer Gruppierung. Deshalb denkt bei eurer Planung an:
- Einsatz von Mehrweggeschirr, -gläser und -besteck, Pfandflaschen
- regionalen/örtlichen Einkauf
- fair gehandelten Kaffee (z. B. mit dem TRANSFAIR-Siegel)
- Mülltrennung
- Energieverbrauch
- Mobilität der Teilnehmer*innen (z. B. Fahrgemeinschaften, Benutzung des Zuges).
- Sperrzeitverkürzung: erteilt ebenfalls das Bürgermeisteramt.
- GEMA (= Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)
Sobald ihr bei öffentlichen Veranstaltungen Musik ins Spiel bringt, wird die GEMA fällig.
Der Pauschalvertrag für kirchliche Gruppen, ist nicht mehr gültig. Bitte meldet eure Veranstaltungen direkt bei der GEMA an.
- Feuerwehr und Rotes Kreuz
Für Großveranstaltungen sollte die Feuerwehr und ein Erste-Hilfe-Dienst (Rotes Kreuz, Malteser, o. ä.) benachrichtigt und angefragt werden.
Um im öffentlichen Terminkalender berücksichtigt zu werden und um Terminüberschneidungen zu vermeiden, solltet ihr eure Veranstaltungen rechtzeitig mit der Gemeinde und den anderen Vereinen absprechen.
Erstellt eine detaillierte Checkliste mit Arbeitsauftragsverteilung und Zeitplan, deren Einhaltung und Verfolgung dafür sorgt, dass ihr nichts vergesst.
- Volljährige*r Hauptveranwortliche*r
Wichtig: bei der Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung muss es eine*n volljährige*n Hauptverantwortliche*n geben.
Falls ihr noch Fragen habt, könnt ihr bei einem/einer erfahrenen „Festles-Macher*in“ oder bei eurer Gemeinde Näheres erfahren. Bei der Polizei gibt es Hinweise für Vereins- und Straßenfeste sowie Informationen über die Auflagen des Wirtschaftskontrolldienstes.