Beantragung der GEMEINNÜTZIGKEIT:
- Als KLJB-Ortsgruppen fördert ihr mit eurer Jugendarbeit das Gemeinwohl und habt somit die Möglichkeit die Gemeinnützigkeit zu beantragen
- Die Gemeinnützigkeit kann von eingetragenen Vereinen (e.V.) und nicht eingetragenen Vereinen (n.e.V.) beantragt und für diese gewährt werden
- Die Gemeinnützigkeit kann formlos beim zuständigen Finanzamt beantragt werden
Vorteile der Gemeinnützigkeit:
- Ausstellung von Spendenbescheinigungen ist möglich
- Zugang zu (staatl.) Fördermitteln/Zuschüssen einfacher möglich
- Steuerbefreiung/begünstigung (z.B. Umsatzsteuer, Körper- oder Gewerbesteuer)
- Rabatte bei diversen Plattformen ist möglich
- In manchen Fällen vereinfachte Nutzung von öffentlichen Plätzen/Hallen
Nachteile der Gemeinnützigkeit:
- Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung: Gemeinnützige Organisationen dürfen nicht unbegrenzt Vermögen ansammeln. Es besteht die Verpflichtung, die Mittel zeitnah für die satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden.
Mehr Infos findest du hier:
Erteilung des Freistellungsbescheides:
Nach Erteilung des „Freistellungsbescheides“ vom Finanzamt ist der Verein von Körperschafts- und Gewerbesteuer VORLÄUFIG BEFREIT. Der Freistellungsbescheid gilt für drei Jahre. Dann fordert das Finanzamt eine neue „Erklärung“. Darin wird durch Nennung der Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Tätigkeitsbereiche (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) der letzten drei Jahre sozusagen im Nachhinein ein Nachweis für die Erfüllung der Gemeinnützigkeit erbracht.







